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“Anerkennung von Gerichtsurteilen aus Deutschland in der Türkei” - Avukat Nur AKKOÇ

“Anerkennung von Gerichtsurteilen aus Deutschland in der Türkei”

“Ich habe in Deutschland geschieden, wie kann ich das Gerichtsurteil in der Türkei für gültig erklären lassen? Wie wird ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet? Welche Dokumente sind für die Einleitung eines Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens erforderlich? Wo kann das Apostille-Übereinstimmungszertifikat beantragt werden? Solche Fragen werden häufig gestellt. In diesem Artikel haben wir die häufigsten Fragen türkischer Staatsbürger, die im Ausland geschieden wurden, beantwortet.”

Was ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage?

Die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage sind zwei verschiedene Arten von Klagen. Mit einer Anerkennungsklage wird sichergestellt, dass das Urteil eines ausländischen Gerichts in der Türkei anerkannt und akzeptiert wird. Auf diese Weise wird das ausländische Urteil so behandelt, als ob es in der Türkei ergangen wäre. Eine Anerkennungsklage allein sorgt jedoch nicht dafür, dass ein ausländisches Urteil in der Türkei vollstreckt werden kann. Um ein ausländisches Urteil in der Türkei vollstrecken zu lassen, muss eine Vollstreckungsklage eingereicht werden.

Beispielsweise erscheinen türkische Staatsbürger, die in einem fremden Land geschieden haben, in der Türkei immer noch als verheiratet, bis sie eine Anerkennungsklage gewonnen haben. Ohne ein Vollstreckungsurteil des Gerichts können auch Ansprüche im Zusammenhang mit der Scheidung, wie z. B. Schadenersatz und Unterhalt, nicht vollstreckt werden. Aus diesem Grund eröffnen türkische Staatsbürger, die im Ausland geschieden wurden, eine Anerkennungs-/Vollstreckungsklage in der Türkei.

Welches Gericht ist für die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage zuständig?

Für Anerkennungs- und Vollstreckungsklagen ist das Zivilgericht erster Instanz zuständig. Aufgrund der Bedeutung der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen ist für diese Klagen das Zivilgericht erster Instanz zuständig, abweichend von den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen, die sich auf Scheidung und deren Nebenfolgen beziehen, sind jedoch Familiengerichte zuständig.

Welches Gericht ist für die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage örtlich zuständig?

Gemäß Artikel 51 Abs. 2 des Internationalen Privatrechts (MÖHUK) wird ein stufenweises Zuständigkeitsprinzip angewendet. Demnach kann die Klage an dem Ort eingereicht werden, an dem die Person lebt, gegen die die Vollstreckung verlangt wird:

  • Am Wohnsitz der betroffenen Person in der Türkei,
  • Wenn kein Wohnsitz vorhanden ist, am Ort, an dem die Person sich aufhält,
  • Wenn auch kein Aufenthaltsort gefunden werden kann, bei den Gerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir.

Können Ausländer eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage einreichen?

Es ist nicht erforderlich, dass eine der Parteien oder beide Parteien türkische Staatsangehörige sind, um eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage einzureichen. Auch Ausländer können eine solche Klage einreichen, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils haben. Das bedeutet, auch wenn die Person nicht Partei des Verfahrens ist, kann sie im Falle eines rechtlichen Interesses die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils in der Türkei beantragen.

Welche Dokumente sind für die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage erforderlich?

1-Der Originalbeschluss des ausländischen Gerichts oder eine beglaubigte Kopie des Urteils,

2-Eine beglaubigte Übersetzung des Urteils durch das Konsulat oder einen Notar,Der Bestätigungsstempel des ausländischen Gerichts,

3-der das Urteil rechtskräftig macht,Eine beglaubigte Übersetzung des Bestätigungsstempels durch das Konsulat oder einen Notar,

4-Das Apostille-Zertifikat für das ausländische Urteil und die Bestätigung des Apostille-Zertifikats.

Was ist das Apostille-Zertifikat?

Apostille ist ein System zur Beglaubigung von Dokumenten, das die Gültigkeit eines Dokuments anerkennt und sicherstellt, dass es auch in anderen Ländern verwendet werden kann. Nach der “Haager Konvention zur Aufhebung der Legalisierungsanforderung für ausländische öffentliche Urkunden” wird in den Mitgliedstaaten der Konvention ein apostilliertes Dokument auch in anderen Mitgliedstaaten als gültig anerkannt. Ein Apostille-Zertifikat bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument und die Stellung des Unterzeichners sowie gegebenenfalls, dass das Siegel und der Stempel auf dem Dokument authentisch sind. Die Türkei trat 1962 der entsprechenden Konvention bei. Für die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Türkei wird ein Apostille-Zertifikat für das Urteil und den Bestätigungsstempel benötigt.

Wo wird das Apostille-Zertifikat ausgestellt?

Für administrative Dokumente: In den Provinzen beim Gouverneur und in den Landkreisen beim Bezirksamt,

Für rechtliche Dokumente: Beim Justizkommissariat der jeweiligen Gerichtsbarkeit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vollstreckungsbeschluss erlassen wird?

Diese Bedingungen sind in Artikel 54 des Gesetzes über Internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht geregelt:

Artikel 54 – (1) Das zuständige Gericht erlässt den Vollstreckungsbeschluss unter folgenden Bedingungen:

a) Es besteht ein Abkommen oder eine gesetzliche Regelung, die die Vollstreckung von Urteilen türkischer Gerichte im betreffenden Land ermöglicht.

b) Das Urteil betrifft keine Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der türkischen Gerichte fallen, oder wurde von einem ausländischen Gericht erlassen, das eine Zuständigkeit beansprucht, obwohl der Fall oder die Parteien keine echte Verbindung zu dem betreffenden Land haben.

c) Das Urteil verstößt nicht gegen die öffentliche Ordnung der Türkei.

ç) Die betroffene Person wurde ordnungsgemäß vom ausländischen Gericht zur Verhandlung geladen und vertreten oder das Urteil wurde in Abwesenheit und ohne ordnungsgemäße Vertretung erlassen, und sie hat gegen die Vollstreckung des Urteils keine Einwände erhoben.

Wie lange dauert ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren?

Die Dauer eines Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Da der Fall Elemente des internationalen Rechts enthält, ist es wichtig, mit dem Verfahren vertraut zu sein, um eine schnelle Entscheidung zu erreichen. Wenn Unterlagen fehlen, kann das Gericht zwar eine Frist setzen, um die fehlenden Dokumente zu vervollständigen, aber es ist oft nicht möglich, die erforderlichen Dokumente innerhalb der Frist zu beschaffen, was zu einer Ablehnung des Verfahrens führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Anerkennungs- und Vollstreckungsklagen von einem Anwalt bearbeitet werden, der auf diesem Gebiet tätig ist, damit keine Rechte verloren gehen.

Rechtsanwältin Nur Akkoç

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